AGB Kurswesen
Die folgenden Bestimmungen bilden die vertragliche Grundlage des Kursangebots vom Geburtshaus Winterthur.
Anmeldung, Verbindlichkeit
Die Anmeldung für den Kurs wird schriftlich (per Mail) bestätigt und ist für die Teilnehmerin verbindlich. Das heisst, sie schuldet ab Anmeldung die vollen Kurskosten, unabhängig davon, wie viele Lektionen sie besucht.
Entscheidet sich die Kursteilnehmerin einen Geburtsvorbereitungskurs kurz vor dem Geburtstermin zu belegen, ist dies grundsätzlich möglich. Falls das Kind vor dem Kurs zur Welt kommt, ist das Kursgeld trotzdem geschuldet. Das Risiko trägt die Kursteilnehmerin.
Von dieser Regel gelten folgende Ausnahmen:
a) Für in sich geschlossene Kurse:
1) Abmeldung
bis 1 Monat vor Kursbeginn: Rückerstattung von 100 % der Kurskosten
bis 10 Tage vor Kursbeginn: Rückerstattung von 50 % der Kurskosten
Nach 10 Tage vor Kursbeginn: Keine Rückerstattung
Verpasste Lektionen können bei geschlossenen Kursen nicht nachgeholt werden.
2) Verschiebungen
Wenn die Kursanbieterin aus organisatorischen Gründen den Durchführungstag oder die Durchführungszeit für einen ganzen Kurs vorgängig verschieben muss, können die Teilnehmerinnen vom Kurs zurücktreten und erhalten innert 30 Tagen die Kurskosten rückerstattet.
Kontaktdaten
Die Teilnehmerin gibt der Veranstalterin mit der Anmeldung eine Emailadresse und eine Telefonnummer an, unter der diese dringende Nachrichten hinterlassen kann.
Übertragbarkeit
Die Kursteilnahme ist persönlich und nicht übertragbar.
Ist die Teilnehmerin verhindert, kann sie selbst eine Ersatzteilnehmerin vorschlagen. Die Kursanbieterin entscheidet, ob sie diese als Ersatz akzeptiert. Die neue Teilnehmerin kann an den Kursen teilnehmen, sobald sie ihrerseits diese AGBs unterzeichnet hat.
Kosten
Die Teilnehmerin verpflichtet sich mit ihrer Unterschrift, die Kurskosten vor Kursbeginn oder spätestens innert 14 Tagen nach Anmeldung zu bezahlen.
Teilnehmerinnenzahl
Zur Durchführung des regulären Kurses beträgt die Anzahl Anmeldungen minimal 4. Wenn der Kurs wegen Teilnehmerinnenmangel nicht regulär durchgeführt wird, teilt die Kursanbieterin dies den bereits angemeldeten Teilnehmer:innen so rasch wie möglich mit. Möglicherweise wird der Kurs in Rücksprache mit den Teilnehmer:innen in einer abgeänderten Form in einer Kleingruppe angeboten. Findet der Kurs gar nicht statt, so erstattet die Veranstalterin das Kursgeld innert 30 Tagen zurück.
Trainingsmaterial, Matten
Die Trainingsmatten und allfälliges weiteres Kursmaterial werden zur Verfügung gestellt.
Kursbestätigung, Krankenkassenbeitrag
Die Teilnehmerinnen erhalten nach besuchtem Kurs eine Kursbestätigung. Die Teilnehmerinnen fragen selbst bei ihren Krankenkassen nach, ob diese einen Beitrag an die Kurskosten bezahlen.
Gesundheitsprobleme, Haftung, Versicherung
Die Teilnehmerinnen informieren sich von sich aus und vor Beginn des Kurses die Kursleitung über Gesundheitsprobleme, die Auswirkungen auf die Kursteilnahme haben könnten. Die Kursanbieterin bedingt die Haftung für Schäden der Teilnehmerinnen weg, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Kursanbieterin übernimmt keine Haftung für Garderobe und Effekten der Teilnehmerinnen.
Es ist Sache der Teilnehmer:innen, sich ausreichend zu versichern.